Rechtsprechung
   RG, 12.10.1920 - Rep. VII 168/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1920,266
RG, 12.10.1920 - Rep. VII 168/20 (https://dejure.org/1920,266)
RG, Entscheidung vom 12.10.1920 - Rep. VII 168/20 (https://dejure.org/1920,266)
RG, Entscheidung vom 12. Oktober 1920 - Rep. VII 168/20 (https://dejure.org/1920,266)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1920,266) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wird ein Schadensersatzanspruch, der an sich einer kurzfristigen Verjährung unterliegt, dadurch der dreißigjährigen Verjährung unterworfen, daß ihn ein Schiedsgericht, dessen Aufgabe darauf beschränkt ist, über den Grund des Anspruchs zu entscheiden, dem Grunde nach als ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung eines Schadensersatzanspruchs; Aufgaben eines Schiedsgerichts

  • opinioiuris.de

    Schadensersatzanspruchsverjährung und Schiedsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 100, 118
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 12.02.1987 - 5 C 127.83

    Freiwillige Erziehungshilfe - Öffentliche Jugendhilfe - Abgrenzung

    Entsprechend dieser Zielrichtung hat die Entscheidung der Vorinstanz primär feststellenden Charakter (vgl. auch RGZ 100, 118 ): Es wird die Erstattungspflicht der Beklagten festgestellt, im Lichte der obigen Ausführungen zur Heimunterbringung des K. allerdings mit der Maßgabe, daß sich die Höhe des Erstattungsanspruchs nach der Dauer dieser Heimunterbringung richtet.
  • BGH, 24.06.1980 - VI ZR 188/78

    Verjährung von Rentenansprüchen

    Auch das Grundurteil wird nicht etwa deshalb nicht als unter § 218 Abs. 1 BGB fallend angesehen, weil darin noch die Höhe des Anspruchs offen bleibt, sondern nur darum, weil es lediglich den Charakter einer das Endurteil vorbereitenden Entscheidung hat, also zwischen den Parteien keine materielle Rechtskraft herbeiführt (RGZ 100, 118, 121; 66, 10).
  • BGH, 12.06.1961 - III ZR 80/60

    Allg. Kriegsfolgengesetz. Grundurteil

    So hat das Reichsgericht (RGZ 100, 118, 122) eine Entscheidung über den Grund des Anspruchs als Feststellungsurteil gedeutet, wenn sie Prozeßziel war, d.h. der Kläger mehr als diese Feststellung des Grundes seines Anspruchs nicht begehrte (vgl. Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts, 7. Aufl., § 55 III 3 S. 235).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht